Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.12.1986 - 12 U 202/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 371
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der …
Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist. - OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 7 U 163/06
Fahrzeugvollversicherung: Abgrenzung zwischen Betriebs- und Unfallschaden im …
Ein Betriebsschaden wurde in der Rechtsprechung demgegenüber angenommen, wenn ein in der Forstwirtschaft eingesetzter Traktor auf einen im Waldboden versteckten Stein auffährt (OLG Karlsruhe VersR 1988, 371). - OLG Zweibrücken, 31.10.2018 - 1 U 93/17
Kfz-Kaskoversicherung: Unfall bei Abreißen eines Rades an einem …
Ein Betriebsschaden wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung demgegenüber angenommen, wenn ein in der Forstwirtschaft eingesetzter Traktor auf einen im Waldboden versteckten Stein auffährt (OLG Karlsruhe VersR 1988, 371). - OLG Nürnberg, 30.11.2016 - 8 U 934/16
Kein Betriebsschaden bei Überfahren über Bodenschwelle
Ein Betriebsschaden wurde in der Rechtsprechung demgegenüber angenommen, wenn ein in der Forstwirtschaft eingesetzter Traktor auf einen im Waldboden versteckten Stein auffährt (OLG Karlsruhe VersR 1988, 371).